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50. Feuerwehrführerschein im Landkreis Amberg – Sulzbach

50. Feuerwehrführerschein im Landkreis Amberg – Sulzbach

Vor kurzem konnte Kreisbrandrat Fredi Weiß aus Schnaittenbach und der Prüfer Kreisbrandmeister Martin Schmidt aus Seugast an den Feuerwehrkamerad Thomas König von der Freiwilligen Feuerwehr Ebermannsdorf den 50. Feuerwehrführerschein für Einsatzfahrzeuge bis 7,49 t aushändigen. Zur erfolgreich bestandenen Prüfung gratulierten ebenfalls der 1. Bürgermeister der Gemeinde Ebermannsdorf, Josef Gilch, 1. Kommandant Roland Kolbeck, 2. Kommandant Martin Irl sowie der Ausbilder und 1. Vorstand der Feuerwehr Ebermannsdorf, Michael Holzschuh.

2014-08-08 ffEbermannsdorf
Kreisbrandrat Fredi Weiß, 1. Bürgermeister der Gemeinde Ebermannsdorf Josef Gilch, 1. Kommandant Roland Kolbeck, Prüfer Kreisbrandmeister Martin Schmidt, Prüfling Thomas König, Ausbilder und 1. Vorstand Michael Holzschuh, 2. Kommandant Martin Irl


Hintergrund für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins:

Am 23. Juni 2011 wurde vom Deutschen Bundestag die Änderung des Straßenverkehrsgesetztes verabschiedet und damit die Möglichkeit geschaffen eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,49 t zu erwerben. Diese Fahrberechtigung ermöglicht nun auch Führerscheininhaber, welche nur einen Führerschein der Klasse B besitzen, Einsatzfahrzeuge zu fahren. Eingeschlossen in diese Fahrberechtigung sind alle Fahrten, welche im Zusammenhang mit dem aktiven Einsatzdienst anfallen. Dazu zählen nur Einsatz- und Übungsfahrten. Fahrten, welche für den Feuerwehrverein getätigt werden müssen, dürfen damit nicht getätigt werden.
In der Kreisbrandinspektion Amberg – Sulzbach wurde die Ausbildung und Prüfung so geregelt, dass die Ausbildung am jeweiligen Feuerwehrstandort durch erfahrene Mitglieder durchgeführt wird. Die Prüfung erfolgt dann auf Landkreisebene und wird durch den erfahrenen Fahrschullehrer Kreisbrandmeister Martin Schmidt entsprechend der geltenden Prüfungsvorschriften abgenommen.

Wichtiges zur Ausbildung zum Feuerwehrführerschein. Vor der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr hat sich der Ausbilder durch eine Erprobung außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums davon zu überzeugen, dass der Auszubildende das Fahrzeug beherrscht. Insbesondere soll auf die geänderte Fahrzeuggröße (kastenförmiger Aufbau) sowie auf das andere Lenk- und Bremsverhalten (ggf. Druckluftbremsanlage) hingewiesen werden.

Wesentliche Bestandteile der Ausbildung zum Erwerb der Fahrberechtigung sind:
  • Mindestens 6 Ausbildungseinheiten á 45 Minuten.
  • Kennen lernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“ (incl. richtige Sitz- und Spiegeleinstellung).
  • Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen.
  • Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands).
  • Ladungssicherung
  • Absicherung an der Einsatzstelle
Während der Übungen zur Fahrzeugbeherrschung sollen folgende praktische Inhalte vermittelt:
  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt.
  • Rückwärtsfahren und Rangieren.
  • Rückwärts einparken.
Sofern die Ausbildung mit einer Fahrzeugkombination erfolgt, müssen zudem noch folgende Ausbildungsinhalte vermittelt werden:
  • Anhänger ankuppeln und abkuppeln.
  • Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung).
  • Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers.
  • Funktion der Bremsanlage (sofern vorhanden).
  • Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links.
  • Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile).

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